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Folge 98: Franz-Martin Schäfer - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Man müsste mal...bei der DSEE anklopfen

 

Es sind nicht die großen Worte, die in der Gemeinschaft grundsätzlich bewegen. Es sind die vielen kleinen Taten der Einzelnen“, sagt Franz-Martin Schäfer. Er wünscht sich sehr, dass dieser Satz mehr Beachtung findet.

Franz-Martin ist Jurist. Ein ganz besonderer. Ehrenamt und Engagement sind für ihn Herzensangelegenheiten und Beruf zugleich. Er leitet die juristische Beratung in der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) und er war tätig bei der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern.

Zudem war er selbst 14 Jahre ehrenamtlich in einem Vorstand und kennt daher aus unmittelbarer eigener Erfahrung die Herausforderungen, aber auch die Motivation, die ein Ehrenamt mit sich bringt.

Ehrenamtlich, d.h. freiwillig, unentgeltlich und auf das Gemeinwohl ausgerichtet engagieren sich in Mecklenburg-Vorpommern rund 600.000 Personen, in Deutschland sind es 30 Millionen. Für sie ist die DSEE im Sommer 2020 gegründet worden.

Die DSEE bietet mannigfaltige Unterstützung und Begleitung von Ehrenamtlichen und ihren Organisationen: Angebote zur finanziellen Förderung, Beratung in Sachen Fundraising, Finanzierung, Versicherung, Organisationentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und auch in Rechtsfragen.

An einem fiktiven Beispiel erläutert Franz-Martin Schäfer welche Beratungs- und Unterstützungsleistung bei der Gründung und dem Aufbau eines gemeinnützigen Vereins möglich ist.

Ein Verein – muss das sein und wenn ja, warum, welche Vorteile bringt das mit sich? Was ist „gemeinnützig“ und wie sinnvoll ist das? Worauf muss ich achten? – Wie komme ich zu einer Satzung? Und was hat das Finanzamt damit zu tun?

Klingt staubtrocken? Ist es nicht. Das wird im Gespräch mit Franz-Martin Schäfer schnell deutlich. Er verfügt über viele Jahre Erfahrung in der rechtlichen Beratung von gemeinnützigen Organisationen und Initiativen und hält regelmäßig Vorträge, Workshops und Webinare für ehrenamtlich Engagierte.

Die DSEE - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt – hat ihren Geschäftssitz in Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern und agiert von dort bundesweit.

Nachwuchsgewinnung? Auch dieses Thema beschäftigt viele Vereine. Erfolgreich ist die Nachwuchsgewinnung für das Ehrenamt besonders dann, wenn die möglichen Engagierten einen Sinn in ihrem Tun erkennen. Die DSEE hat auch hierzu das richtige Personal mit Ideen und Erfahrung.

Nicht nur für den Juristen Franz-Martin Schäfer wäre die Welt ohne engagierte Ehrenamtliche um einiges ärmer. Auch wir hätten vermutlich deutlich weniger spannende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner hier im Podcast.

Was der Jurist Franz-Martin Schäfer allen interessierten Ehrenamtlern und denen die es werden wollen, mit auf den Weg geben kann, das erfahrt Ihr in dieser Folge von „Man müsste mal …“ mit Andreas Lußky und Claus Oellerking.

Diese Folge haben wir am 25. Januar 2024 aufgenommen.

 

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Wir sind eine Arbeitsgruppe des Vereins Miteinander - Ma‘an e.V.

Wir werden unterstützt von der Online-Zeitung „Schwerin-Lokal.

Wir werden unterstützt durch die Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement M-V

 

Die juristische Beratung der DSEE findet Ihr hier und die Ehrenamtsstiftung MV hier.

 

Alle Fotos: ©DSEE/bundesfoto_Czybik.

 

 

 

 Top 4 Themen der Engagierten

1. Vereinsrecht | Fragen:

  • Virtuelle/hybride Mitgliederversammlung - Wie geht das rechtssicher?

  • Brauchen wir wirklich einen Kassenprüfer? Verlangt das Gesetz einen Kassenprüfer?

  • Alle Fragen rund um den Rücktritt von Vorständen (Voraussetzungen des Rücktritts, Kooptationsmöglichkeit (Ergänzungswahl bei Ausscheiden eines Vorstandes), Satzungsgestaltung bei “Team-Vorstand”

  • Alle Fragen rund um die Durchführung einer Mitgliederversammlung inklusive der Erstellung des Protokolls der Mitgliederversammlung

  • Alle Fragen rund um das Thema “Wahlen” des Vorstandes, geheim oder nicht, Blockwahl möglich oder nicht, absolute Mehrheit uw.  

2. Gemeinnützigkeitsrecht | Fragen:

  • Darf ein Verein Geld verdienen oder gefährdet er damit seine Gemeinnützigkeit? Wenn ja, wie viel? Muss das, womit ich Geld verdiene, mit dem Zweck des Vereins im Zusammenhang stehen? Was passiert, wenn der Verein mit seinem Geschäftsbetrieb Verluste macht?

  • Welche Einnahme / Ausgabe bei den steuerbegünstigten Körperschaften fällt in welche Sphäre? 

  • Formulierung der steuerbegünstigten Zwecke in der Satzung; was muss dabei unbedingt beachtet werden? Wie viel Spielraum (von sehr konkret bis ganz abstrakt) haben gemeinnützige Akteure bei der Formulierung der steuerbegünstigten Zwecke in ihrer Satzung? 

  • Worauf ist bei der Formulierung der Vermögensanfallsberechtigungsklausel zu achten?

  • Zahlungen an Mitglieder - was ist erlaubt und was nicht?

  • Zahlungen an Vorstand- was geht, was geht nicht und unter welchen Voraussetzungen geht was?

3. Spendenrecht | Fragen:

  • Wann ist eine Zahlung eine Spende und wann nicht? Wann ist der Verzicht auf eine (Aus-)Zahlung eine Spende und wann nicht?

  • Wie ermittle ich den Wert von Sachspenden?

  • Wer muss die Zuwendungsbestätigungen unterschreiben?

  • Was muss bei der Ausstellung der Zuwendungsbestätigung beachtet werden?

  • Was ist besser: Spende oder Sponsoring? Und wo ist da der Unterschied?

  • Was ist eine Aufwandsspende, was eine Rückspende und wie funktioniert das rechtssicher in der Praxis? 

4. Vergütung im Ehrenamt | Fragen:

  • Wie funktioniert das mit der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale? (Grundlagen, Dokumentationspflicht, Ausschlusskriterien, Unterscheidung, Kombination mit anderen Pauschalen?)

  • Wo liegt die Unterscheidung zwischen Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung?

  • Zahlung von Honoraren an Vereinsmitglieder - darf man das?

  • Der Verein als Arbeitgeber 

 

Viel Fragen – viele Antworten. Hier eine gute Quelle:

 

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/juristische-beratung/

 

 

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